Risikobeurteilung für Maschinen
Die MRL 2006/42/EG fordert für die Konstruktion und den Bau von Maschinen die Durchführung einer Risikobeurteilung. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.
Spezifische Gefährdungen zu identifiziere, definieren, bewerten und das daraus resultierende Risiko zu beurteilen ist ein wichtiger Schwerpunkt in der Durchführung von Risikobeurteilungen. Erfahren Sie, wie Sie eine Risikobeurteilung gemäß der gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen durchführen.